# Schulen | Konferenzbericht | 05.09.1947
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Inventarnummer: 1947-09-05_SB_52669
Beschreibung
Schulen | Konferenzbericht | 05.09.1947
Hinweis: Der Text wurde nicht an die heutige Schreibweise angepasst.
Konferenzbericht vom 5.IX.1947
Beginn: 11:30 Uhr
Ende: 13:15 Uhr
Anwesende:
Fräulein Resch
Fräulein Engels
Fräulein Pfeiffer
Herr Risges
Herr Rey
Herr Honings
Konferenzleiter: Herr Risges
Tagesordnung:
1. Körperliche Züchtigung
2. Schulspeisung
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Altpapier
5. Dienstunfälle der Lehrpersonen
6. Säuglingswäsche
7. Verschiedenes
Konferenzbeschluß
Zu 1)
Oberster Grundsatz bei der körperlichen Züchtigung sein: Letzte Maßnahme in der Reihe der Bestrafungen, wenn alle anderen Strafmittel versagen.
Körperliche Strafeinwirkung ist in den unteren Klassen gestattet, in den Oberklassen soll an ihrer Stelle ein Appell an Vernunft und Ehrgefühl treten. Ausgenommen von der körperlichen Züchtigung sind 1. und 2. Schuljahr, sowie alle Mädchen. Die Bestrafung kann vor den Augen der Schüler erfolgen, wenn sie als Abschreckungsmittel dienen soll. Schulhelfer dürfen nur im Beisein eines älteren Kollegen strafen. Schläge an den Kopf sind nicht gestattet. Jede körperliche Züchtigung ist in ein Strafregister einzutragen. Im übrigen ist es für jede Lehrperson verpflichten, sind an den Erlaß über körperliche Züchtigung zu halten. Um die körperliche Züchtigung ein Mindestmaß herabzudrücken, ist an jeder Schule ein Strafnachmittag einzurichten. Die aufsichtführende Lehrperson wird hierfür entlastet.
Zu 2)
Die Dreiviertel-Portionen sind auf ganze Portionen erhöht worden. Für die Schule Sindorf kommen zur Zeit 165 1/2 Portionen in Frage.
Zu 3)
Morgens: Praktische Arbeit
Nachmittag: Theoretische Arbeit
Erste Arbeitsgemeinschaft in Horrem 11.9.47
14 Uhr
Tagesordnung:
Schulkunde
Religionswissenschaft
Musikpädagogik
Zu 4)
Geschäfte liefern gegen Abgabe von Altpapier Schreibhefte. Die Schüler sind angewiesen, sich auf diesem Wege ihre Schreibhefte selbst zu besorgen.
Zu 5)
Die Dienstunfälle sind dem Schulrat sofort mitzuteilen. Über den Unfall ist eine Vernehmung unter Zeugen vorzunehmen. Das Ergebnis der Vernehmung ist schriftlich niederzulegen. Alsdann erfolgt ein Bericht an das Schulamt unter Beifügung des Vernehmungsprotokolls, des ärztlichen Attestes und der Stellungnahme. Die Stellungnahme umfaßt folgende Fragen:
1. Welches Ereignis hat den Unfall verursacht?
2. Ist der Unfall "Dienstunfall"?
3. Hat der Verletzte fahrlässig gehandelt?
4. Kann ein Dritter haftpflichtig gemacht werden?
5. Ist eine Versicherung vorhanden?
6. Welche Schäden sind verursacht?
7. Welche Schäden sind zu erwarten?
Zu 6)
Es ist der Wunsch der Regierung, daß sich die Mädchen der Oberklasse mit der Anfertigung von Säuglingswäsche beschäftigen. Fräulein Resch wurde mit der Durchführung beauftragt.
Zu 7)
Die Kinder sind darauf hinzuweisen, Obstreste und Papier nicht auf den Spielplatz zu werfen. Aus diesem Grunde soll auf dem Spielplatz ein Behälter für den Abfall aufgestellt werden.
Während des Unterrichtes ist den Kindern das Spielen in der Nähe der Schule zu untersagen.
Die aufsichtführenden Lehrpersonen sind verantwortlich für Ordnung und Ruhe bei der Schulspeisung.
Pfeifer [Unterschrift]
Risges [Unterschrift]
Material/Technik
Jpg-Datei
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- Hergestellt ...
+ wann: 1947
+ wo: [Sindorf (Kerpen)](https://rheinland.museum-digital.de/index.php?t=oak&ort_id=72096)
## Schlagworte
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Stand der Information: 2021-05-05 17:07:56
[CC BY-NC-SA @ Heimatmuseum Sindorf](https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/)
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