Im feudalistischen System der frühen Neuzeit waren familiäre Verhältnisse mit politischen und rechtlichen Funktionen und Privilegien verknüpft. Im Todes- bzw. Erbfall ging es daher nicht allein darum, materielle Besitztümer weiterzugeben – was sich häufig als schon schwierig genug darstellt. Es wurden auch Herrschaftsansprüche weitervererbt. Angesichts von komplizierten familiären Beziehungen und komplexen politischen Situationen waren ständige Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Der Streit um Rheydt nach dem Tod Otto Heinrichs (um 1556 - 1608) ist ein gutes Bespiel hierfür.
Die hier gezeigte Schrift gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Erbfall, speziell für die Abfassung von Testamenten, verfasst für das Erzstift Köln.
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