Landärzte oder Militärchirurgen arbeiteten nicht stationär in Kliniken, sondern mobil. Sie brauchten daher Instrumente, die kompakt und trotzdem leistungsfähig waren. Diese Knochensäge verfügt über ein 18 cm langes Blatt und einen Griff mit aufgenieteten Ebenholzgriffschalen. In die Griffschalen ist Fischhaut eingeschnitten.
Wenn die an einem Ring befestigte Schraube gelöst wird, lässt sich das Sägeblatt einklappen, ebenso lässt sich der Griff auseinander falten und erreicht damit die gleiche Länge wie das Sägeblatt. Entlang des derart verlängerten Griffstücks verläuft ein tiefer Nut, in den die Sägezähne vollständig versenkt werden können. Eine Drehung der Schraube fixiert das Sägeblatt im eingeklappten Zustand. Der durchgesteckte Ring bietet Befestigungsmöglichkeiten an einem Gürtel oder Karabinerhaken.
Die auf der Fehlschärfe eingeschlagenen Abkürzung „D.R.G.M.“ steht für ‘Deutsches Reich-Gebrauchsmuster". Das im deutschen Kaiserreich eingeführte Gebrauchsmusterschutzgesetz galt 1891-1945 und grenzt den Entstehungszeitraum des Instruments entsprechend ein.
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