Hofkellereien waren an den Residenzen dafür zuständig, dass der Hof mit Getränken versorgt wurde. Abgebildet sind das sächsische Wappen und die der Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg. Letztere waren nie im Besitz des sächsischen Kurfürsten, es handelt sich um Anspruchswappen.
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