Als Römische Republik (lateinisch res publica, wörtlich eigentlich „öffentliche Sache, öffentliche Angelegenheit“, meist in der Bedeutung „Gemeinwesen“, auf moderne Verhältnisse übertragen auch „Staat“) bezeichnet man die ...
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Verfassungsform des Römischen Reiches in der Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft (angeblich im Jahr 509 v. Chr.) und der Einrichtung des Prinzipats am 13. Januar 27 v. Chr. durch den Machtverzicht des römischen Senats, mit der die Epoche der römischen Kaiserzeit beginnt. Die Römische Republik lässt sich am ehesten als Mischverfassung mit aristokratischen und gewissen demokratischen Elementen bezeichnen. Zugleich spielte im Staatsleben der Römer das kultische Element eine große Rolle (siehe Römische Religion), das durch monarchisch geprägte Institutionen Einfluss auf die res publica nahm.
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