Die Herrschaft Rheydt galt als Mannlehen, d.h. sie wurde in männlicher Linie weitervererbt. Die Söhne Ottos von Bylandt (1531 - 1591), Otto Heinrich (1556 – 1608) und Arnold Adrian (ca. 1558 – 1602), hinterließen keine männlichen Nachkommen. Ihr Vetter Adrian aus der Linie Bylandt-Schwarzenberg hatte juristisch gesehen nach dem Tod Otto Heinrichs den ersten Zugriff auf Rheydt. Doch auch Ottos Schwiegersöhne erhoben Ansprüche, obwohl diese juristisch nicht haltbar waren, da seine Töchter beim Mannlehen vom Erbgang ausgeschlossen waren. Zuerst setzte sich einer von ihnen, Florens Hattard von Boetzelaer (gest. 1636), durch.
Nach seinem Tod brachte Rolmann Bylandt-Spaldrop (1602 – nach 1678) die Unterherrschaft Rheydt in seinen Besitz. Sein Kontrahent, Bertram von Bylandt-Schwarzenberg (1599 - 1643), ging leer aus. Auch sein Sohn, der hier abgebildete Arnold-Rolmann (1642-um1692), sollte es nicht mehr erleben, dass die Familie Bylandt-Schwarzenberg Rheydt in Besitz nehmen konnte, obwohl die Familie über viele Jahrzehnte prozessierte. Erst sein Enkel, Arnold Christoph von Bylandt (1680 - 1730), zog 1701 in das Schloss ein. Mit ihm kam dann auch 1703 seine Frau Anna Maria Theresia von Ingelheim (1686 - 1764) nach Rheydt.
Oben links findet sich das Wappen derer von Bylandt, sowie: Arnold Rollmann, Liber Baro von Bylandt, Herr zu Schwartzenberg. Chur Kölnscher Oberster zu Pferdt. Drost zu Hunsrück. Anno 1686."