Auslandsvertretungen (auch Missionen genannt) sind dauerhaft eingerichtete völkerrechtliche Vertretungen eines Staates im Ausland bei einer fremden Macht oder bei zwischen- und überstaatlichen Organisationen (z. B. bei internationalen ...
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Organisationen wie den Vereinten Nationen). Nicht zu den Auslandsvertretungen zählen reine Verbindungsbüros, wie sie von bestimmten Regierungsstellen (z. B. Ministerien, Kriminalämtern) bei fremden Regierungsbehörden oder internationalen Institutionen unterhalten werden.