museum-digitalrheinland
STRG + Y
de

Zwangsarbeiter

"Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen seinen Willen gezwungen wird. Sie ist - mit verschwimmenden Übergängen - die schärfste Form der Arbeitspflicht. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird." (Wikipedia 06.11.2012)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Körbchen aus Strohgeflecht mit Griff
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]